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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00   

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https://dejure.org/2000,11248
LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00 (https://dejure.org/2000,11248)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00 (https://dejure.org/2000,11248)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 2 TaBV 693/00 (https://dejure.org/2000,11248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließende tarifliche Regelung; Befugnis des Arbeitgebers bezüglich Arbeitszeit; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Mitbestimmungspflichtiger Tatbestand; Verlagerung der Arbeitszeit; Bezugszeitraum; Freizeitausgleich; Darlegungspflicht des Arbeitgebers

  • Judicialis

    ZPO § 543; ; MTV § 3 Abs. 2; ; MTV § 3 Abs. 2 S. 1; ; MTV § 3 Abs. 2 S. 5; ; Arb... GG § 66 Abs. 1 S. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 92 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00
    Hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber hiervon Gebrauch machen will, steht ihm ein Regelungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung der Betriebsrat zu beteiligen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 25.01.2000 - 1 ABR 3/99 - BAG, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - unter B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00
    Hat die Arbeitgeberin im Streitfalle durch den Einsatz von mehreren Mitarbeitern am 31.12.1998 das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 und möglicherweise auch nach Nr. 2 BetrVG verletzt, so kann dem Betriebsrat deswegen ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zustehen (vgl. hierzu die grundlegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 TaBV 693/00
    Hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber hiervon Gebrauch machen will, steht ihm ein Regelungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung der Betriebsrat zu beteiligen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 25.01.2000 - 1 ABR 3/99 - BAG, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 15/99 - unter B I 2 c der Gründe).
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